Fördermittelanfrage
Informationen für Antragsteller
Um den Aufwand für alle Beteiligten möglichst überschaubar zu gestalten, nutzen wir ein 2-stufiges Antragsverfahren für Fördermittelanfragen.
Bitte reichen Sie uns in einem ersten Schritt das vollständig ausgefüllte Förderanfrageformular ein. Auf Basis dieser Anfrage erfolgt eine stiftungsinterne Prüfung Ihres Vorhabens. Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage per E-Mail. Bei Übereinstimmung des Vorhabens/Projektes mit den Fördergrundsätzen und den Fördermöglichkeiten der Daniel Schlegel Umweltstiftung werden Sie in einem zweiten Schritt von uns aufgefordert einen vollständigen Förderantrag für Ihr Vorhaben/Projekt einzureichen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir formlos eingehende Anfragen nicht bearbeiten.
Hinweis: Wir benötigen für die interne Prüfung einer Förderanfrage circa 4 Wochen. Die Prüfung und Bearbeitung eines Förderantrags versuchen wir in maximal 6 Wochen abzuschließen. Sehen Sie bitte von zwischenzeitlichen Rückfragen ab.
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Informationen für Antragsteller
Gemäß unserer Satzung können wir ausschließlich gemeinnützige Organisationen fördern. Die Gemeinnützigkeit muss mit einem gültigen Freistellungsbescheid der zuständigen Finanzbehörde nachgewiesen werden.
Privatpersonen und Privatunternehmen sind generell von einer Förderung ausgeschlossen.
Was gefördert wird
Der Zweck der Daniel Schlegel Umweltstiftung ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes sowie der Umweltbildung.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung von Maßnahmen:
- die dem Schutz, der Verwilderung und der Aufforstung von Wald dienen und dabei gewährleisten, dass eine Bewirtschaftung des Waldes in Form von Holzentnahmen (außer zur Gefahrenabwehr) nicht erfolgt.
- die der Erzeugung alternativer Energien, zum Beispiel der Windkraft, Wasserkraft, Solarenergie u.a. durch Aufklärung über deren Nutzen dienen.
- die das generationenübergreifenden Erlebens des Waldes durch Walderlebnisführungen, Waldaktionstagen, Waldkindergeburtstage, Waldferienwochenenden und Familiensonntagen im Wald ermöglichen.
- der Stärkung der Artenvielfalt von Pflanzen- und Tierpopulationen des Waldes durch Einsatz praxisnaher Erhaltungsmaßnahmen und Aufforstung des Waldes dienen.
- zur Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bei der Schaffung und dem Schutz von Urwäldern und artenreichen Mischwäldern.
- die die Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien in den Bereichen Eco-Farming und naturnahem Ackerbau ermöglicht.
- die zur Reduzierung oder Kompensation von klimaschädlichen Gasen führen.
- einer auf den jeweiligen Wald abgestimmten Nutzung durch den natur- und umweltverträglichen Anbau von Nutzpflanzen.
- zur Weiterentwicklung der Biodiversität und des Artenschutzes in Wäldern sowie der Schaffung von Rückzugsgebieten für Tiere in Wäldern.
Wo wird gefördert?
Die Stiftung fördert Projekte weltweit. Wir streben eine Fördermittelverteilung von 50% Deutschland, 30% Europa und 20% Welt an.
Wir haben bereits Projekte in Deutschland, Bosnien, Rumänien, Kapverden, Ruanda, Uganda, Brasilien, Chile, Kolumbien, Peru und Philippinen erfolgreich umgesetzt.

Was wird nicht gefördert
Die Daniel Schlegel Umweltstiftung fördert keine bereits begonnenen Vorhaben.
Höhe der Förderung
Als relativ kleine Stiftung sind wir bestrebt unserer Fördermittel auf mehrere Regionen und verschiedene Förderziele zu verteilen. Daher begrenzen wir die maximale Förderung pro Maßnahme auf ca. 20.000 €/Jahr.
Förderanfrage stellen
Bitte speichern Sie unser Förderanfrageformular auf Ihrem Rechner. Bearbeiten Sie das Formular mit einem PDF-Viewer und senden dieses ausgefüllt an die Daniel Schlegel Umweltstiftung zurück.
Häufig gestellte Fragen
Wer kann eine Förderanfrage stellen?
Normalerweise arbeiten wir in den Projekten direkt mit Organisationen oder Initiativen vor Ort zusammen. Projektpartner sind soziale Organisationen, Umweltschutzorganisationen und prinzipiell Menschen, denen der Schutz der Natur am Herzen liegt. Aufgrund der steuerlichen Regelungen können wir jedoch nur Anträge von gemeinnützigen Organisationen entgegennehmen. Wenn Sie als Privatperson eine Projektidee haben, die grundsätzlich den Inhalten unserer Satzung entspricht, dann informieren Sie sich bitte im Vorfeld, ob es einen gemeinnützigen Träger gibt, der Sie in Ihrem Vorhaben unterstützen möchte und die Mittel stellvertretend für Sie entgegennehmen kann.
Falls eine Förderung grundsätzlich möglich ist, benötigen wir vor der Auszahlung von Geldern immer einen Nachweis über die Gemeinnützigkeit der Empfängerorganisation.
Welche Bedingungen gibt es für Projektvorhaben?
Grundsätzlich können wir nur gemeinnützige Vorhaben unterstützen. Inhaltlich muss das Projekt zu Zielen und Arbeitsweise der Stiftung passen und sich zweifelsfrei an
unseren thematischen Schwerpunkten (siehe Satzung) orientieren. Außerdem sind uns folgende Charakteristika wichtig: Hebelwirkung, partizipativer Ansatz (Hilfe zur Selbsthilfe), Entwicklungspotenzial, Transparenz, Effizienz, Nachhaltigkeit, ökologische Wirkung.
Welche Angaben sind im Rahmen der Antragstellung notwendig?
Für eine erste Einschätzung benötigen wir einige grundlegende Informationen über Ihr Vorhaben. Bitte nutzen Sie hierzu ausschließlich unser Förderanfrageformular. Formlose Anfragen per E-Mail oder auch per Telefon werden nicht bearbeitet.
Wenn Ihr Vorhaben prinzipiell von uns gefördert werden kann, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und bitten Sie um die Erstellung eines vollumfänglichen Förderantrages mit detaillierten und umfangreichen Informationen.
Muss ich geplante Projektkosten für mein Vorhaben angeben?
Im Rahmen eines vollumfänglichen Förderantrages benötigen wir konkrete Angaben über die anfallenden Kosten. Die Kostenübersicht erleichtert uns die Einschätzung einer möglichen Kooperation.
Bekomme ich eine Antragsbestätigung?
Sie bekommen von uns per E-Mail eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anfrage.
Wie wird die Entscheidung bekannt gegeben?
Ihre Anfrage wird von uns sorgsam geprüft. Sobald der Prüfungsprozess abgeschlossen ist, erhalten Sie von uns eine Rückmeldung per E-Mail.
Wann werden die Fördermittel ausgezahlt?
Der Zeitpunkt der Auszahlung(en) wird in jedem Projekt mit dem Projektpartner individuell abgestimmt.
Haben Sie noch offene Fragen?
Sollte ein Sachverhalt unklar sein, schreiben Sie gerne eine E-Mail an info@dsus.eu.